|
Gegen die weltweit erkennbare Kommerzialisierung
von Wissen und Information – in Deutschland abgesichert durch die Anpassung
des deutschen Urheberrechts an EU-Vorgaben – formiert und artikuliert
sich zunehmend Widerstand, insbesondere im Bildungs- und Wissenschaftsbereich.
Open-Access-Publikationen sind ein Weg, den in der Göttinger
Erklärung [http://www.urheberrechtsbuendnis.de/]
vom 5. Juli 2004 geforderten freien Zugang zu Wissen und Information,
insbesondere für Bildung und Wissenschaft, zu ermöglichen.
Um Autoren und Nutzern von Open-Access-Publikationen Rechtssicherheit zu geben, ist eine Lizenzierung der Werke jeder medialen Art sinnvoll, die deren Nutzungsumfang eindeutig regelt. Solch eine Lizenz muss verschiedene Kriterien erfüllen. Sie muss, um rechtsverbindlich zu sein, an das nationale (hier deutsche) Urheberrecht angepasst sein. Um den unterschiedlichen Wünschen der Autoren bezüglich der an die öffentlichkeit abzugebenden bzw. der beim Autor verbleibenden Autorenrechte zu entsprechen, sollte es verschiedene Varianten der Lizenz geben.
Aus dem breiten Angebot der in Frage kommenden Lizenzen (derzeit existieren mehr als 30 allein auf Open Content zugeschnittene Lizenzen) wurde am LS Kuhlen die Creative-Commons-Lizenzfamilie näher untersucht und für die eingangs erwähnte Aufgabenstellung hinsichtlich Autonomie im Umgang mit den Autorenrechten sowie Rechtssicherheit für Autoren und Nutzer als geeignet befunden. Anleitungen für deren praktischen Einsatz und allgemeines Informationsmaterial zu den Creative-Commons-Lizenzen finden sich unter: http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/JB/#download . Bei den Arbeiten zeigte sich, dass im Umgang mit Open-Access-Dokumenten die im wissenschaftlichen Umfeld besonders relevanten Fragen nicht oder nur unzulänglich mit der notwendigen Sicherheit beantwortet werden:
Antworten auf diese Fragen könnten durch eine digitale Signatur der Werke gegeben werden. Durch die Signatur wird ein eindeutiger Bezug des signierten Werks zum Signierenden (in der Regel dem Autor, ersatzweise einer Registrierungsautorität) hergestellt. Die Signatur enthält einen vom Werk abgeleiteten verschlüsselten Hashcode, der jede Veränderung am Werk nach dessen Signierung zuverlässig anzeigt. Bei der Signierung wird zudem ein Zeitstempel generiert und in die Signatur eingebunden. Signaturen nach dem X.509-Standard sind – liegt ein entsprechend fortgeschrittenes oder qualifiziertes Zertifikat zu Grunde und entspricht die verwendete Signiereinrichtung den Vorgaben – signaturgesetzkonform und damit rechtsverbindlich. Um Rechtssicherheit zu erlangen und somit Autoren wie Nutzern einen sorgenfreien Umgang mit den Werken zu ermöglichen, zeigt es sich, dass Open-Access-Publikationen einer den genannten Ansprüchen genügenden Lizenzierung bedürfen und die so ausgezeichneten Werke digital zu signieren sind. Am LS Kuhlen wurde ein entsprechender Vorschlag [http://www.inf-wiss.uni-konstanz.de/People/JB/berlin_proposal.pdf] ausgearbeitet und an die Creative-Commons-Organisation weiter geleitet mit dem Ziel, Autoren in einem einfach zu handhabenden Verfahren („one-stop-shopping“) im Zuge der Lizenzgenerierung die Signatur bzw. eine signierte Registrierung der Werke anzubieten. Zu den weiteren Aktivitäten im Zusammenhang mit Creative Commons zählt die aktive Beteiligung am Community-Building-Prozess. So wurde die Bildung einer deutschsprachigen Usergroup angeregt, in der sich Teilnehmer aus Deutschland, österreich und der Schweiz (daher der Name D-A-CH) zusammenfinden sollen. Zu dieser bisher noch formlosen Vereinigung existiert ein offenes Wiki unter http://netzpolitik.org/wiki/index.php/Hauptseite.
Publikationen aus dem LS Kuhlen zu Creative CommonsRainer Kuhlen; Jochen Brüning: Creative Commons-Lizenzen
für Open Access-Dokumente Rainer Kuhlen; Jochen Brüning: Potenziale von Creative
Commons-Lizenzen für Open Innovation Jochen Brüning: Erstes europäisches Treffen
der Creative Commons-Benutzergruppe im März 2005 Rainer Kuhlen: Creative Commons. Im Interesse der Kreativen
und von Innovation Rainer Kuhlen;
Jochen Brüning: Creative Commons. Ein Stück Autonomie in der Wissenschaft
zurückgewinnen Rainer Kuhlen; Jochen Brüning: Creative Commons
(CC) – für informationelle Selbstbestimmung, gegen den
Trend des Urheberrechts/Copyright als Handelsrecht; oder: Chancen
für einen innovativen Drei-Stufen-Test?
Rainer Kuhlen; Jochen Brüning: Ein Stück Autonomie
zurückgewinnen Konferenzbeiträge zu Creative CommonsRainer Kuhlen; Jochen Brüning: Paneldiskussion, 9. Internationales Symposiums für Informationswissenschaft (ISI 2004), Chur, 6.-8.Oktober 2004Rainer Kuhlen; Jochen Brüning: Potenziale von Creative Commons-Lizenzen für Open Innovation, 11. IuK-Jahrestagung 2005, Bonn, 9.-11. Mai 2005 "In die Zukunft publizieren" Rainer Kuhlen; Jochen Brüning: Creative Commons-Lizenzen für Open Access-Dokumente, Juelich, 2. 4. November 2005, Knowledge eXtended – die Kooperation von Wissenschaftlern, Bibliothekaren und IT-Spezialisten Rainer Kuhlen: Workshop Open Access und rechtliche Rahmenbedingungen für Betreiber von Institutional Repositories Berlin, 6. Juni 2007, Text [pdf], Folien [pdf] Am LS Kuhlen erstelltes Informationsmaterial zu Creative CommonsPoster "... mit drei Klicks am Ziel" [pdf], "CC und die Freiheiten im Internet" [pdf]Flyer Vorderseite [pdf] und Rückseite [pdf] Weitere Informationen zu Creative Commons
Umfangreiche Materialsammlung zu Open Access von Eberhard R. Hilf: www.zugang-zum-wissen.deWebsite von Peter Suber "Open Access Overview" : www.earlham.edu/~peters/fos/overview.htm
|
||||||||||||||||||||